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Der Zwischengewinn bei Fonds, Begriff & Definition
Der Begriff Zwischengewinn ist
ein Ausdruck für nicht realisierte Zinsanteile aus laufenden Erträgen von Fonds.
Wenn ein Anleger einen Investmentfonds kauft oder verkauft, zahlt oder erhält er
den Ankaufpreis bzw. Rücknahmepreis für die Anteile. In diesen Fondspreisen sind immer auch anteilig die Zinserträge, die von dem Fonds seit der letzten Ausschüttung oder Thesaurierung erzielt hat, enthalten.
Diese Zinserträge werden auch als Zwischengewinn bezeichnet, sind einkommensteuerpflichtig, unterliegen der Zinsabschlagssteuer und müssen daher gesondert ausgewiesen werden.
Ab dem 01.01.2009 wird auf den Zwischengewinn die Abgeltungssteuer erhoben.
Der Zwischengewinn entspricht den Stückzinsen bei Anleihen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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