Verkaufsprospekt

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Der Verkaufsprospekt bei Fonds, Begriff & Definition

Die Definition des Begriffs Verkaufsprospekt ist: Ein Verkaufsprospekt ist die Darstellung aller für den Vertragsschluss und die Beurteilung der Kapitalanlage notwendigen wesentlichen Angaben zu einem Fonds durch die den Fonds auflegende Gesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft bei offenen Fonds bzw. Emissionshaus bei geschlossenen Fonds).

Die Erstellung eines vollständigen Verkaufsprospekts für einen Fonds, egal ob geschlossene Fonds oder offene Fonds, ist nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) vorgeschrieben und der formale Ablauf dort geregelt. Die Genehmigung des Verkaufsprospekts erfolgt durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Die BaFin prüft dabei nur, ob der Verkaufsprospekt die formalen Kriterien der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erfüllt, nicht die wirtschaftliche Stimmigkeit des Prospekts, z.B. ob die Prognoserechnungen bei geschlossenen Fonds solide ist.

 

Bei geschlossenen Fonds spricht man anstelle des Verkaufsprospekts auch von Emissionsprospekt.

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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