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Die Abgeltungsteuer greift auch bei Fonds
Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer für Erträge aus Kapitaleinkünften und Spekulationsgeschäften. Damit sind auch die Fonds
von der Abgeltungssteuer betroffen.
Bisher
mussten von Fonds ausgeschüttete Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Fondsanteile sind bei Veräußerung nach der 1 jährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Mit der Abgeltungssteuer gilt ab Januar 2009 für Fonds:
Ausgeschüttete Erträge sind von dem Anleger mit pauschal 25% zu versteuern. Der Steuerabzug
erfolgt direkt an der Quelle.
Die Steuerfreiheit bei Veräußerung von Fondsanteilen nach 1. jähriger Haltedauer fällt weg.
Damit bringt die Abgeltungssteuer Vorteile und Nachteile, je nach der Anlageneigung des Investors. Daytrader von
Aktien sind definitiv benachteiligt. Anleger, die hohe Kapitalerträge erzielen und einen hohen persönlichen Steuersatz haben werden deutlich begünstigt.
Ein wichtiger Hinweis zur Abgeltungssteuer Anpassung
vor 2009:Verlustvorträge, die vom Finanzamt vor 2009 ausgewiesen bzw. anerkannt wurden, können nur noch bis Ende 2012 gegengerechnet werden. Ab 2013 verfallen alle vor 2009 deklarierten Verlustvorträge.
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